Was müssen Sie wissen, bevor Sie in die Türkei kommen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen?
Dr. Hüseyin Afşın İlhan, Esq.
In den letzten Jahren hat sich die Türkei zu einem der wichtigsten Ziele für den Gesundheitstourismus entwickelt. Immer mehr Menschen aus aller Welt besuchen die Türkei, um von modernster Gesundheitstechnologie, wettbewerbsfähigen Preisen und der berühmten türkischen Gastfreundschaft zu profitieren.
Die Covid-19-Pandemie hat den Zustrom von Patienten in den letzten zwei Jahren sicherlich erheblich verlangsamt. Aber jetzt, da die Grenzen offen sind, haben diejenigen, die sich in der Türkei medizinisch behandeln lassen möchten, bereits ihre Tickets gekauft. Deshalb möchte ich diese Gelegenheit nutzen, um die Patientenrechte in der Türkei zu erörtern und darauf einzugehen, worauf man achten sollte, wenn man einen Vertrag mit einer türkischen Gesundheitseinrichtung oder einem Vermittler von Gesundheitsdienstleistungen abschließt.
- Patientenrechte in der Türkei in Kürze
Alle Patienten, ob aus dem Ausland oder aus der Türkei, haben in der Türkei bestimmte Rechte. Die Verordnung über Patientenrechte erkennt diese Rechte an. Laut Gesetz haben Patienten in der Türkei folgende Rechte:
- Das Recht auf Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit: Patienten haben das Recht, Gesundheitsleistungen entsprechend ihren Bedürfnissen und nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Billigkeit in Anspruch zu nehmen. Zu den in der Verordnung genannten Gesundheitsleistungen gehören auch präventive medizinische Leistungen.
- Das Recht, Informationen anzufordern: Dieses Recht ermöglicht es Patienten, alle relevanten Informationen über die von einer Gesundheitseinrichtung erbrachten medizinischen Leistungen anzufordern. Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, einen Informationsschalter mit qualifiziertem Personal einzurichten.
- Das Recht, einen anderen Gesundheitsdienstleister zu wählen oder zu wechseln: Patienten können den Gesundheitsdienstleister frei wählen. Ebenso können Patienten ihren Gesundheitsdienstleister wechseln. Es gelten jedoch bestimmte Ausnahmen: Erstens muss die behandelnde Ärztin den Patienten informieren, wenn sie der Meinung ist, dass ein solcher Wechsel des Gesundheitsdienstleisters das Leben des Patienten gefährden könnte. Zweitens kann die behandelnde Ärztin dem Wunsch des Patienten, in eine andere Gesundheitseinrichtung zu wechseln, widersprechen, wenn sie der Meinung ist, dass ein solcher Wechsel eine Lebensgefahr darstellen würde.
- Das Recht, Ärzte auszuwählen und zu wechseln: Patienten haben das Recht, die Ärzte kennenzulernen, von denen sie behandelt werden, und sie können Informationen über die Ärzte anfordern. Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, den Patienten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen, einschließlich der Namen, Aufgaben und Qualifikationen der Ärzte. Ebenso haben Patienten das Recht, zu anderen Ärzten zu wechseln oder Konsultationen bei anderen Ärzten anzufordern.
- Das Recht auf eine Diagnose, Behandlung und Pflege gemäß medizinischer Standards: Gesundheitsdienstleister müssen alle Diagnose-, Behandlungs- und Nachsorgeleistungen mit moderner Technologie gemäß den aktuellen medizinischen Verfahren erbringen. Diagnose, Behandlung und andere Leistungen müssen den medizinischen Standards und Gesetzen entsprechen. So ist beispielsweise Sterbehilfe in der Türkei verboten.
- Das Recht auf angemessene medizinische Versorgung in der medizinischen Einrichtung: Das Personal der medizinischen Einrichtung muss dem Patienten eine angemessene medizinische Versorgung zukommen lassen. Gemäß diesem Grundsatz hat ein sterbenskranker Patient das Recht auf angemessene Medikamente, die Schmerzen und Trauer lindern.
- Recht auf Privatsphäre und Vertraulichkeit: Gesundheitsdienstleister müssen die Privatsphäre ihrer Patienten respektieren. In dieser Hinsicht müssen Gesundheitsdienstleister während der Diagnose und Behandlung eine angemessene Privatsphäre wahren und dürfen nicht zulassen, dass unbeteiligte Personen während der medizinischen Versorgung anwesend sind und an der Behandlung teilnehmen. Ebenso müssen Gesundheitsdienstleister alle Patienteninformationen vertraulich behandeln und dürfen sie nicht ohne Zustimmung der Patienten offenlegen, es sei denn, es gibt einen triftigen Grund, sie gemäß den gesetzlichen oder moralischen Grundsätzen offenzulegen. Wenn bei Ihnen beispielsweise die Krankheit Covid-19 diagnostiziert wird, muss der Gesundheitsdienstleister Sie dem Gesundheitsministerium melden.
- Recht auf körperliche Unversehrtheit: Dieser Grundsatz ist einer von mehreren anderen Grundsätzen in der Verordnung, die die absolute Autorität einer Person über ihren Körper in den Vordergrund stellt. Gemäß diesem Grundsatz darf niemand ohne die Zustimmung einer Person oder gegen ihre Zustimmung in ihre körperliche Unversehrtheit eingreifen, es sei denn, das Gesetz lässt etwas anderes zu.
- Zustimmungserfordernis: Der Grundsatz lautet, dass eine Gesundheitseinrichtung einen Patienten nicht ohne Zustimmung behandeln darf. Dieser Grundsatz sieht verschiedene Ausnahmen vor: Wenn ein Patient nicht kommunizieren kann und seine Vormünder oder gesetzlichen Vertreter nicht anwesend sind, kann das Zustimmungserfordernis übersehen werden. Diese Ausnahme gilt insbesondere in medizinischen Notfällen.
- Das Recht, eine Behandlung abzulehnen: Sofern gesetzlich nicht anders vorgeschrieben, haben Patienten das Recht, eine Behandlung abzulehnen oder eine laufende Behandlung abzubrechen. In einem solchen Fall muss die Gesundheitseinrichtung dem Patienten oder seinen gesetzlichen Vertretern die potenzielle Gefahr einer Ablehnung der Behandlung erklären und eine schriftliche Bestätigung des Patienten oder seiner gesetzlichen Vertreter einholen.
- Anwendung von unorthodoxen Behandlungsmethoden: Wenn die Anwendung der traditionellen Medizin zu einem positiven Ergebnis führt, kann der Gesundheitsdienstleister alternative Behandlungsmethoden anwenden, wenn die vorgeschlagene alternative Methode zuvor nach Tierversuchen als vorteilhaft eingestuft wurde und der Patient der alternativen Behandlung zustimmt. Darüber hinaus können alternative Behandlungsmethoden nur angewendet werden, wenn es wahrscheinlich ist, dass die alternative Methode den Gesundheitszustand des Patienten im Vergleich zur traditionellen Medizin nicht verschlechtert.
- Das Recht auf Behandlung in einer sicheren Umgebung: Gesundheitsdienstleister müssen für die Sicherheit in den Einrichtungen sorgen.
- Das Recht auf Zugang zu religiösen Einrichtungen: Gesundheitsdienstleister sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um den Patienten die Ausübung ihrer religiösen Aktivitäten zu ermöglichen. Darüber hinaus haben Patienten das Recht, die Anwesenheit von Geistlichen gemäß ihren religiösen Überzeugungen zu verlangen, solange die Anwesenheit der Geistlichen die medizinische Behandlung nicht beeinträchtigt und andere Personen in den Einrichtungen nicht stört.
- Recht auf menschenwürdige Behandlung: Dieses Recht soll den Patienten während ihres Aufenthalts in der Gesundheitseinrichtung ein Gefühl der Sicherheit vermitteln. Die Einrichtung muss den persönlichen Werten der Patienten Rechnung tragen und frei von jeglicher Verschmutzung, einschließlich Lärm, sein. Darüber hinaus muss das Personal in der Gesundheitseinrichtung freundlich und mitfühlend mit den Patienten umgehen, insbesondere wenn es die Patienten über ihren Gesundheitszustand und die im Rahmen ihrer Behandlung zu ergreifenden Maßnahmen informiert.
- Das Recht, von einer Person begleitet zu werden und Besuch zu empfangen: Patienten haben das Recht, während ihres Aufenthalts in der Gesundheitseinrichtung von ihren Freunden und Familienangehörigen begleitet zu werden. Darüber hinaus müssen Gesundheitsdienstleister den Patienten gestatten, während ihres Aufenthalts Besuch zu empfangen. Ärzte können jedoch Begleitpersonen und Besucher ausschließen, wenn deren Anwesenheit die Gesundheit des Patienten gefährden würde. Aufgrund der Covid-19-Pandemie erlauben viele Gesundheitseinrichtungen heute keine Besucher oder begrenzen die Anzahl der Begleitpersonen.
- Das Recht, eine Beschwerde einzureichen: Wenn ein Gesundheitsdienstleister die oben genannten Rechte des Patienten nicht beachtet, hat der Patient das Recht, beim Gesundheitsministerium eine Beschwerde einzureichen. Das Kommunikationszentrum des Gesundheitsministeriums (SABİM) ist die Abteilung, die für die Entgegennahme und Bearbeitung von Patientenbeschwerden zuständig ist. Patienten können sich an SABİM wenden, indem sie die „184“ wählen oder eine E-Mail an „sabim@saglik.gov.tr“ senden. Diese Kommunikationskanäle sind normalerweise für türkischsprachige Patienten gedacht. Um die Sprachbarriere zu überwinden, hat das Ministerium eine spezielle Telefonnummer für Beschwerden in Deutsch, Arabisch, Englisch, Russisch, Persisch und Französisch eingerichtet. Diese Nummer lautet „+90 850 288 38 38“. Daher werden diejenigen, die kein Türkisch sprechen, aufgefordert, diese Nummer anzurufen. Die Mitarbeiter verbinden Sie mit der entsprechenden Abteilung und bieten konsekutive Dolmetschleistungen an.
- Zusicherungen und Empfehlungen speziell für ausländische Patienten
Die Republik Türkei strebt danach, eines der wichtigsten Ziele für den Gesundheitstourismus zu werden. Daher ist der Gesundheitstourismussektor in der Türkei reguliert. Der rechtliche Rahmen, der den Sektor regelt, ist die Verordnung über den internationalen Gesundheitstourismus und die Gesundheit von Touristen („Verordnung über den Gesundheitstourismus“). Das Gesundheitsministerium überprüft regelmäßig die Anbieter und Vermittler von Gesundheitsdienstleistungen, um sicherzustellen, dass sie die in der Verordnung zum Gesundheitstourismus festgelegten Standards einhalten.
Vermittler im Gesundheitstourismus arbeiten wie Makler, indem sie die Dienstleistungen von Gesundheitsdienstleistern bewerben und für jeden Vertrag, den sie zwischen einem Patienten und einem Gesundheitsdienstleister vermitteln, eine Provision erhalten. Sie arbeiten aber auch wie ein Reisebüro, indem sie Reisevorbereitungen wie Unterkunft und Transport für Patienten treffen.
Zunächst einmal ist nicht jede Einrichtung in der Türkei berechtigt, im türkischen Gesundheitstourismus tätig zu sein. Einrichtungen, die als Gesundheitsdienstleister oder Vermittler tätig werden möchten, müssen eine Lizenz vom Gesundheitsministerium einholen, und für den Erhalt einer Lizenz müssen bestimmte Standards eingehalten werden. Diese Standards, die sowohl für Gesundheitsdienstleister als auch für Vermittler gelten, sind in der Verordnung über den Gesundheitstourismus festgelegt. Von Zeit zu Zeit überarbeitet das Gesundheitsministerium die Liste der lizenzierten Gesundheitsdienstleister und Vermittler. Daher wird dringend empfohlen, vor der Entscheidung, mit einem Vermittler und/oder einem Gesundheitsdienstleister zusammenzuarbeiten, zu überprüfen, ob der Vermittler oder der Gesundheitsdienstleister über die erforderliche Lizenz verfügt. Patienten können einfach die vom Gesundheitsministerium veröffentlichten Listen einsehen oder die Nummer „+90 850 288 38 38“ wählen, um zu überprüfen, ob der Vermittler oder der Gesundheitsdienstleister auf der Liste des Ministeriums steht.
Der erste Vorteil bei der Zusammenarbeit mit einem lizenzierten Gesundheitsdienstleister und einem lizenzierten Vermittler besteht darin, dass sie sich verpflichtet haben, die Standards der Verordnung über den Gesundheitstourismus einzuhalten, um eine Lizenz zu erhalten. Beispielsweise muss ein Gesundheitsdienstleister in seinen Einrichtungen eine Abteilung für internationale Patienten einrichten, die für die gesamte Kommunikation zwischen dem Dienstleister und dem Patienten zuständig ist. Die Mitarbeiter dieser Einrichtung müssen bestimmte Zulassungskriterien erfüllen, z. B. Fremdsprachenkenntnisse. Darüber hinaus dürfen nur zugelassene Gesundheitsdienstleister und Vermittler Marketing- und Werbeaktivitäten durchführen, und sie müssen bei den Informationen, die sie im Rahmen ihrer Marketingaktivitäten bereitstellen, absolut korrekt sein.
Der zweite Vorteil der Zusammenarbeit mit einem zugelassenen Gesundheitsdienstleister und einem zugelassenen Vermittler besteht darin, dass das Gesundheitsministerium sie genau überwacht und sie ihre Zulassung verlieren können, wenn ein Patient eine berechtigte Beschwerde einreicht. Wenn sich ein Patient hingegen für einen nicht lizenzierten Vermittler entscheidet, kann es sein, dass er später niemanden findet, der auf seine Beschwerden eingeht, weil die Einrichtung möglicherweise nicht mehr existiert. In Anbetracht dieser Tatsache liege ich sicher nicht falsch, wenn ich sage, dass es für ausländische Patienten viel sicherer ist, mit lizenzierten Gesundheitsdienstleistern und lizenzierten Vermittlern zusammenzuarbeiten, wenn sie beruhigt in die Türkei kommen wollen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen.